AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)



Zahlungen: Die Anmeldung wird verbindlich nach Eingang der schriftlichen Anmeldung.

Stornierung: Bei Abmeldung eines gebuchten und bestätigten Seminars fallen 50 € Bearbeitungsgebühr an. Bis 6 Wochen vor Seminarbeginn fallen 20% der Seminargebühr an Stornogebühren an.
Ab 6 Wochen bis 4 Wochen vor Seminarbeginn berechnen wir Ihnen 50% und ab 4 Wochen vor Beginn 100% der Seminargebühr. Die Stornokosten entfallen bei Nennung eines Ersatzteilnehmers für das gebuchte Seminar.
Bei Nichterscheinen oder vorzeitigem Verlassen ist die volle Kursgebühr fällig. Fällt die Veranstaltung aus Gründen aus, die wir zu vertreten haben, werden geleistete Zahlungen in voller Höhe zurückerstattet.

Umbuchungen: Umbuchungen auf andere Seminartermine ab 4 Wochen vor Seminarbeginn werden mit einer Bearbeitungsgebühr von € 50,00 berechnet. Voraussetzung hierfür ist eine schriftliche Mitteilung.

Seminarabsage: Im Falle einer Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl ( 4 Teilnehmer) oder bei Ausfall des Seminarleiters behalten wir uns das Recht vor, den Kurs abzusagen. Sie können dann entweder die Seminargebühr sofort zurückerstattet bekommen, oder einen anderen Termin buchen. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

Seminarunterlagen: Die Ihnen dauerhaft ausgehändigten Schulungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die urheberrechtlichen Hinweise sind strikt zu beachten. Die Unterlagen dürfen nicht zur Weitergabe an Dritte vervielfältigt werden.

Haftung und Schadenersatz: Die Teilnahme an Seminaren, Aus- und Weiterbildungen und an Coachings liegt in Ihrer eigenen Verantwortung. Sollten Sie sich in psychiatrischer oder psychotherapeutischer Behandlung befinden besprechen Sie Ihre Teilnahme bitte mit Ihrem behandelnden Therapeuten. Die Seminare und Coachings ersetzen keinen Arztbesuch. Anspruch auf Schadensersatz im Zusammenhang mit der Teilnahme an unseren Angeboten besteht nicht, es sei denn, wir als Veranstalter oder Leiter haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.

Höhere Gewalt: Als TeilnehmerIn nehme ich zur Kenntnis, dass dem Veranstalter keine Schadensersatzansprüche gestellt werden können, wenn ein Seminar durch unvorhergesehene wirtschaftliche oder politische Ereignisse, oder allgemein durch höhere Gewalt erschwert oder verhindert wird. Wird ein Seminarausfall verursacht durch Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereiches des Instituts für Weiterbildungen liegen (z. B. Naturkatastrophen, hoheitliche Maßnahmen), hat das Institut nicht für die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten einzustehen. Schadensersatzansprüche der Teilnehmenden sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Höhere Gewalt liegt insbesondere dann vor, wenn durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen Ereignisse eintreten, die nach menschlicher Einsicht und Erfahrung nicht vorhersehbar waren, insbesondere mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln, auch bei äußerster Sorgfalt nicht verhindert werden konnten.

Stornierung mit Prämiengutschein / Bildungsscheck / Qualifizierungsscheck Bitte beachten Sie: Sollten Sie einen Prämiengutschein oder einen Weiterbildungsscheck / Bonus aus einem anderen Landesprogramm bei uns einreichen und die Weiterbildung vor Beginn stornieren, werden entsprechend des Anmeldebogens die vollen Stornokosten fällig. Der Prämiengutschein / Scheck / Bonus kann in diesem Fall nicht eingelöst werden und Sie erhalten ihn zurück.

Seminarhaus: Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung sind separat mit dem jeweiligen Seminarhaus/-hotel abzurechnen. Bei Stornierung des Seminars durch den Teilnehmer sind evtl. anfallende Stornokosten durch das Hotel vom Seminarteilnehmer zu zahlen.

Steuerliche Absetzbarkeit von Ausbildungen: Angestellt Beschäftigte können Ausbildungskosten als Werbungskosten im Zuge der Jahressteuererklärung, oder Arbeitnehmerveranlagung geltend machen, wenn ein Zusammenhang mit der ausgeübten oder einer verwandten Tätigkeit besteht. Unternehmen/Selbstständige können Kosten für Ausbildungsmaßnahmen als Betriebsausgaben steuerlich absetzen, wenn die Werbungskosten/ Bildungsmaßnahmen in einem objektivierbaren betrieblichen Interesse liegen und unmittelbar mit der Ausbildung der/s Arbeiternehmer/s im Zusammenhang stehen.
Im Bedarfsfall kann Ihnen Ihr Steuerberater nähere Auskünfte geben.

Stand: 16.04.2020